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Wasser - Grundwasserschutz

Verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser bedeutet vor allem, Wasserverluste zu reduzieren und den Grundwasserschutz zu fördern. Zum Schutz des Wassers kann jeder Einzelne etwas beitragen, denn die Wasserverschmutzung findet nicht nur in der Industrie und der Landwirtschaft statt, sondern auch in der eigenen Wohnung.                              
                                  
Hier ein paar Tipps:                       

  1. Alte Batterien oder Farbeimer nicht achtlos in den Müll werfen.                        
  2. Alte Medikamente gehören nicht in den Abfall sondern zur Problem-stoffsammelstelle, denn falsch entsorgt können sie erhebliche Schäden im Ökosystem anrichten.
  3. Autos nicht vor der Haustür waschen, denn Ölreste könnten ins Abwasser gelangen. Für die Autowäsche sollte man die dafür vorgesehenen Flächen mit Ölabscheider nutzen. Ein Liter Altöl kann Hunderttausende Liter Wasser verderben.                   
  4. Die bei Waschmitteln empfohlenen Mengen des Herstellers sind mehr als ausreichend! Bei sehr weichem Wasser reicht meist eine wesentlich geringere Waschmittelmenge aus, auf Weichspüler ganz verzichten.                                  

Grundwasserschutz                  
                                  
Die am 22. Dezember 2000 verabschiedete EU-Wasserrahmenrichtlinie definiert Wasser als ererbtes Gut, das besonderen Schutzes bedarf.                                  
Da mehr als 70 Prozent des in Deutschland bereitgestellten Trinkwassers aus dem Grundwasser gewonnen werden, kommt vor allem dem Grundwasser-schutz Bedeutung zu. Verschmutzungen, die heute ins Grundwasser gelangen, belasten die Trinkwasserqualität noch nach Jahrzehnten.                                
                                  
Was bedeutet Wasserschutzgebiet? 
                       
Das Einzugsgebiet eines Brunnen wird in drei Schutzzonen eingeteilt.
Es gilt: je näher zur Brunnenanlage, desto strenger die Schutzbestimmung.
Jeder unserer Brunnen, der zur Trinkwasserförderung genutzt wird, ist durch ein eignes Wasserschutzgebiet geschützt.

Schutzzone I: 
Der Fassungsbereich des Trinkwasserbrunnens ist eingezäunt. Hier ist jede Nutzung, die nicht unmittelbar der Wasserversorgung dient, verboten, auch Fahr- oder Fußgängerverkehr. 
            
Schutzzone II:
Die engere Schutzzone erstreckt sich von der Außengrenze der Schutzzone I bis zu der Linie, von der das Grundwasser etwa 50 Tage benötigt, um in die Wasser-fassung zu gelangen. Diese 50-Tage-Grenze geht von der Erkenntnis aus, dass Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Parasiten), die ins Grundwasser gelangen, während dieser Zeit der Passage im Grundwasserkörper absterben.

Schutzzone III:
Die äußere Schutzzone reicht von der Außengrenze der Zone II bis zur Grenze des Einzugsgebiets des Grundwasserbrunnens.     

In Wasserschutzgebieten ist die Landbewirtschaftung eingeschränkt. Insbesondere das Ausbringen von Düngern wird in den Schutzzonen II und III reglementiert.
 
Letzte Aktualisierung am Montag den 31. August 2009

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