Die Festsetzung der Entgelte erfolgt aufgrund den Vorgaben der Satzung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein- Ebernburg über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung vom 17.09.2007 (Entgeltsatzung) in Verbindung mit der Haushaltsatzung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein - Ebernburg für das Haushaltsjahr 2009
1. Benutzungsgebühren (§ 20 der Entgeltsatzung)
1.1 für Endverbraucher
je m³
1,76 €
1.2 Standrohrgebühren
je Tag
1,00 €
Ausgabegebühr
30,00 €
Kaution
300,00 €
1.3 Bauwasserzähler QN 2, 5 m³
1,76 €
je angefangener Monat Grundgebühr
10,00 €
2. Grundgebühren (§ 17 der Entgeltsatzung) - pro Jahr -
2.1 für Hauswasserzähler bis 5 m³ Durchflussmenge ( QN 2,5)
120,00 €
2.2 für Hauswasserzähler bis 10 m³ Durchflussmenge (QN 6)
180,00 €
2.3 für Hauswasserzähler bis 20 m³ Durchflussmenge (QN 10)
240,00 €
2.4 Verbundzähler
bei DN 50
480,00 €
bei DN 80
1.440,00 €
bei DN 100
1.920,00 €
bei DN 150
2.400,00 €
3. Wiederkehrende Beiträge (§ 12 der Entgeltsatzung)
Je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche
0,03 €
Von den entgeltsfähigen Kosten werden 62 % als Benutzungsge-
bühren, 31 % als Grundgebühren und 7 % als Wiederkehrende Beiträge erhoben
4. Einmaliger Beitrag für die Wasserversorgung ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 der
Entgeltsatzung)
Je Quadratmeter heranziehbare, gewichtete Grundstücksfläche
5,28 €
Dieser Beitragssatz gilt auch für nachträglich gebildete bzw.
angeschlossene Grundstücke.
Für alle Entgelte der Wasserversorgung, die der Umsatzsteuer unterliegen, wird die , im Umsatzsteuergesetz jeweils festgesetzte gesetzliche Steuer
hinzugerechnet.
Letzte Aktualisierung am Montag den 31. August 2009