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Entgelte Wasser

Die Festsetzung der Entgelte erfolgt aufgrund den Vorgaben der Satzung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein- Ebernburg über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung vom 17.09.2007 (Entgeltsatzung) in Verbindung mit der Haushaltsatzung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein - Ebernburg für das Haushaltsjahr 2009

1. Benutzungsgebühren (§ 20 der Entgeltsatzung)    
    1.1 für Endverbraucher je m³
1,76 €
    1.2 Standrohrgebühren je Tag
1,00 €
          Ausgabegebühr  
30,00 €
          Kaution  
300,00 € 
    1.3 Bauwasserzähler QN 2, 5 m³  
1,76 €
           je angefangener Monat Grundgebühr  
10,00 €
   
2. Grundgebühren (§ 17 der Entgeltsatzung) - pro Jahr -  
     2.1 für Hauswasserzähler bis 5 m³ Durchflussmenge ( QN  2,5)
120,00 €
     2.2 für Hauswasserzähler bis 10 m³ Durchflussmenge  (QN  6)
180,00 €
     2.3 für Hauswasserzähler bis 20 m³ Durchflussmenge (QN 10)
240,00 €
     2.4 Verbundzähler  
                                                                                   bei DN    50  
480,00 €
                                                                                   bei DN    80  
1.440,00 €
                                                                                   bei DN 100  
1.920,00 €
                                                                                   bei DN 150  
2.400,00 €
   
3. Wiederkehrende Beiträge (§ 12 der Entgeltsatzung)  
    Je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche  
0,03 €

    Von den entgeltsfähigen Kosten werden 62 % als Benutzungsge-
    bühren, 31 % als Grundgebühren und 7 % als Wiederkehrende
  
  Beiträge erhoben

 
4. Einmaliger Beitrag für die Wasserversorgung ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 der
    Entgeltsatzung)
    Je Quadratmeter heranziehbare, gewichtete Grundstücksfläche
5,28 €
    Dieser Beitragssatz gilt auch für nachträglich gebildete bzw.
    angeschlossene Grundstücke.
 

Für alle Entgelte der Wasserversorgung, die der Umsatzsteuer unterliegen,
wird die , im Umsatzsteuergesetz jeweils festgesetzte gesetzliche Steuer
hinzugerechnet.

 
Letzte Aktualisierung am Montag den 31. August 2009

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